Ihr Weg zum Platz im Casa Pflegewohnhaus
Hier erfahren Sie den Weg zu einem Platz in einem unserer Niederösterreichischen Pflegewohnhäuser, egal ob für Sie selbst oder eine angehörige Person.
Schritt für Schritt
1
Die Vormerkung
Bevor Sie sich für einen Pflegeplatz anmelden, können Sie sich unverbindlich in einem unserer Pflegewohnhäuser vormerken lassen. Die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Bezirksverwaltung bewilligt Ihren Platz und nimmt die Zuweisung vor. Danach erfolgt die Aufnahme in einem der Casa Pflegewohnhäuser.
Schreiben Sie eine Nachricht an Ihr bevorzugtes Casa Pflegewohnhaus, wenn Sie an einer Vormerkung interessiert sind. Gerne informieren wir Sie auch über unser Betreuungs- und Pflegeangebot.
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Die Anmeldung
Die Anmeldung für einen Platz in unseren Casa Pflegewohnhäusern findet bei der für den Hauptwohnsitz ständigen Bezirksverwaltung statt. Nach Zuweisung durch die Bezirksverwaltung lassen Sie uns bitte folgende Dokumente zukommen:
- Aktuelle ärztliche Befunde und/oder eine schriftliche Anordnung der Medikation von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt
- Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss (alle Dokumente als Kopie)
- Pflegestufen-Bescheid
- Aktueller Pensionsauszug
- Etwaige Rezeptgebührenbefreiung
- Etwaige Vollmachtserklärungen: Vorsorgevollmacht, Sachwalterschaftsbeschluss, Erwachsenenvertretung
Die Unterlagen schicken Sie bitte per Post oder E-Mail an Ihr bevorzugtes Casa Pflegewohnhaus.
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3
Die Förderung des Pflegeplatzes
Die Sozialhilfe des Landes Niederösterreich unterstützt Pflegeplätze in Niederösterreich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Hauptwohnsitz in NÖ
- Österreichische Staatsbürgerschaft/Gleichstellung
- Pflegestufe 4 oder höher
- Vollendung des 60. Lebensjahres
Um eine Förderung ansuchen können Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Link: Soziale Verwaltung Bezirksverwaltungen).
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4
Die Zusage der Kostenübernahme
Ihr Antrag auf Kostenübernahme wird durch die Bezirksverwaltung geprüft und bei Erfüllung der Kriterien bewilligt. Die Bezirksverwaltung informiert Sie über die Zusage.
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5
Die Aufnahme nach Bewilligung
Nach der Kostenübernahme und nach Einlagen aller Unterlagen werden Sie von uns über die Details zu Ihrer Aufnahme informiert.
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